Was tun bei schlechter Bonität – KSV-Eintrag löschen lassen?

Wie gehen Sie bei negativer Bonität vor? Erfahren Sie hier, wie und unter welchen Umständen Sie bestimmte KSV-Einträge löschen lassen können.

Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) sammelt von allen österreichischen Bürgern und Bürgerinnen regelmäßig Daten, die Auskunft über die Kreditwürdigkeit der betroffenen Person geben. Natürlich kommt dabei im Laufe der Jahre bei manchen Menschen der eine oder andere Negativ-Eintrag zustande, was natürlich alles andere als wünschenswert ist.

Gerade im Angesicht der 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union ist die Frage nach der Löschung solcher persönlichen Daten durchaus berechtigt, weshalb wir im Folgenden klären, ob und wie Sie einen KSV-Eintrag löschen lassen können.

Über welche Daten verfügt der KSV?

Bevor wird ergründen, welche Daten gelöscht werden können, ist es wichtig zu wissen, welche Informationen der KSV überhaupt speichert. Dabei dreht es sich einerseits um personenbezogenen Daten, wie etwa Name, Anschrift und Beschäftigungsstatus. 

Darüber hinaus befinden sich Angaben in der Datenbank, die Aufschluss über Ihre Zahlungsmoral, Ihre finanzielle Lage und über laufende Finanzierungen geben. Dazu zählen etwa Höhe und Laufzeit aktuell abzuzahlender Kredite, privater Insolvenzverfahren oder auch Inkassoverfahren, die gegen Sie laufen.

Wie erfrage ich meine Daten?

Natürlich variiert es von Person zu Person, welche dieser Daten tatsächlich über Sie gespeichert sind. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einmal im Jahr von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, einen kostenlosen Einblick in Ihre persönliche Akte zu erhalten. Ein entsprechender Antrag ist über die Seite des KSV möglich und erfordert lediglich folgendes:

  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Ihre Meldebescheinigung
  • Ein Mobiltelefon
  • Eine gültige Email-Adresse

Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine Email-Benachrichtigung darüber, dass Ihre Auskunft zum Download bereitsteht, welche Sie anschließend per mobiler TAN freischalten können.

Diese Daten können Sie sofort löschen lassen

Einige Einträge können Sie direkt beim KSV löschen lassen, ohne Kontakt mit anderen Parteien aufnehmen zu müssen. Dabei dreht es sich zentral um:

Falscheinträge

Ist ein KSV-Eintrag über Sie fehlerhaft – was häufiger vorkommt, als manch einer vermutet – so haben Sie ein Recht auf sofortige Löschung, welches Sie durch direkten Kontakt mit dem KSV geltend machen können. Um diesen Prozess zu beschleunigen, legen Sie Ihrer Forderung außerdem Nachweise beziehungsweise Berichtigungen der Angaben bei. 

Geringfügige Schulden

Seit der Einführung einer Kulanzregelung im Jahr 2012 können Sie Schulden unter einem Betrag von 2,000€ direkt löschen lassen. Dabei ist eine Voraussetzung, dass Sie die Schulden innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung beglichen haben und eine weitere, dass es sich dabei nicht um titulierte Forderungen, wie etwa Zwangsvollstreckungen, dreht. Zu guter Letzt muss die fristgerechte Rückzahlung schriftlich vom Gläubiger Bestätigt werden.

Wie kann ich einen KSV-Eintrag löschen lassen?

Wie schon erwähnt müssen nicht immer alle KSV-Einträge auch tatsächlich rechtmäßig erfolgt sein. Entdecken Sie bei der Datenauskunft Informationen, die Ihrer Meinung nach fehlerhaft sind, können Sie je nach Art der Einträge eine Löschung beantragen. Dabei wird zwischen zwei Typen unterschieden:

positive KSV-Einträge

Finden Sie einfache Fehler, wie etwa inkorrekte Personendaten, können Sie diese durch eine direkte Anfrage beim KSV berichtigen lassen. Das geht zum Beispiel bei einer falschen Adresse oder Telefonnummer. Senden Sie dafür einfach ein formloses Schreiben mit der entsprechenden Korrektur an die Auskunftei. Liegen keine verlässlicheren Informationen von anderer Stelle vor, wird die Änderung in aller Regel ohne Weiteres vorgenommen.

negative KSV-Einträge

Negative Einträge sind solche, die sich auf risikobehaftetes Zahlungsverhalten oder ähnlich nachteilhafte Bonitäts-Indikatoren beziehen. Zur Löschung solcher Daten reicht nicht der Kontakt mit dem KSV, sondern es müssen die jeweiligen Unternehmen kontaktiert werden, welche die Information weitergegeben haben. Ein Beispiel ist eine Zahlungsaufforderung für eine überfällige Rechnung. Ist diese jedoch unbegründet – etwa, weil die Rechnung schon bezahlt ist – so können Sie Widerspruch bei dem verantwortlichen Unternehmen einreichen und fordern, dass dieses den negativen Eintrag löschen lässt.

Andere Arten von Eintragslöschungen bei der KSV

Gerade titulierte Forderungen trüben langfristig über bis zu 30 Jahre Ihre Bonität, können aber auch vorzeitig entfernt werden. Dafür ist es nötig, die Forderung zu begleichen und vom Amtsgericht entfernen zu lassen – unter Einwilligung des Gläubigers.

Auch Einträge im Rahmen von amtsgerichtlichen Merkmalen lassen sich löschen, dabei erwartet Sie jedoch ein langer Weg vom Gläubiger über das städtische Amtsgericht über das des jeweiligen Bundeslandes, wo zuletzt die Löschurkunde erstellt wird. Auch hier lohnt sich der Aufwand, in Anbetracht der sonst langfristig entstehenden Negativ-Konsequenzen für Ihr KSV-Rating. 

Was, wenn ich einen Eintrag nicht löschen kann?

Die oben genannten Ansätze gelten natürlich nur, wenn der Eintrag unrechtmäßig ist. Ist dieser laut Gesetz jedoch korrekt, gibt es keinen alternativen Weg, um den KSV-Eintrag löschen zu lassen. In diesem Fall sollten Sie sich darauf konzentrieren, Ihren Bonitätswert durch pünktliches Zahlen künftiger Rechnungen, Rückzahlung Ihrer Kredite und Schulden sowie weiteres Positiv-Verhalten wieder stetig zu verbessern. Wird in Zukunft wieder ein KSV-Auszug von Ihnen gefordert, belegt dieser Wert dann Ihr geringes Ausfallrisiko und arbeitet somit für Sie, statt gegen sie.

Bringt mich die Löschung der Daten weiter?

Die Löschung von Einträgen beim Kreditschutzverband ist unterschiedlich schwierig und aufwendig, weshalb oft auch die Frage der Notwendigkeit im Raum steht. Ist etwa ein zu löschender Negativ-Eintrag nur einer von vielen, machen Sie sich die ganze Mühe vielleicht umsonst, weil Ihre Bonität auch danach noch zu niedrig für eine Kreditvergabe ist. 

Um jedoch Ihre Kreditwürdigkeit langfristig zu pflegen, ist es in jedem Fall hilfreich, sich darüber zu informieren, was genau der KSV über Sie weiß. Auch unabhängig davon, wie Ihr KSV-Rating ausfällt, lohnt sich der Antrag auf Dateneinsicht allemal, denn dieser ist kostenlos und schnell durchgeführt und gibt auch Ihnen dabei eine gute erste Einschätzung zum Risikolevel Ihres Finanzmanagements.

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Häufige Fragen

Falsche, veraltete oder unzulässig gespeicherte Einträge können Sie direkt beim KSV1870 beanstanden und nach Art. 16 und 17 DSGVO deren Berichtigung oder Löschung verlangen. Korrekte Einträge zu bereits bezahlten Forderungen werden nach Ablauf der gesetzlichen bzw. vom KSV1870 festgelegten Speicherfristen automatisch gelöscht – eine vorzeitige Löschung richtiger Daten ist in der Regel nicht möglich.
Einträge zu vollständig bezahlten Forderungen werden vom KSV1870 nach Ablauf einer festgelegten Speicherfrist gelöscht; bei der Konsumentenkreditevidenz erfolgt dies einige Jahre nach vollständiger Tilgung. Für Einträge aus einem Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) gelten eigene Fristen ab Abschluss des Verfahrens. Die genaue Frist erfragen Sie am besten direkt beim KSV1870.
Eine vorzeitige Löschung inhaltlich korrekter Einträge ist grundsätzlich nicht möglich. Gelöscht oder berichtigt werden müssen nur Daten, die unrichtig, unvollständig oder unzulässig gespeichert sind. In diesem Fall stellen Sie ein begründetes Löschungsbegehren beim KSV1870.
Für die Löschung oder Berichtigung nutzen Sie ein Auskunfts- bzw. Löschungsbegehren nach DSGVO. Ein entsprechender Online-Antrag bzw. ein Formular steht auf der offiziellen Website des KSV1870 (ksv.at) zur Verfügung. Legen Sie nach Möglichkeit Nachweise (z. B. Zahlungsbeleg) bei.
Den KSV1870 erreichen Sie über die offizielle Website ksv.at sowie über die dort angegebene Service-Telefonnummer. Eine kostenlose Datenauskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO) können Sie einmal jährlich anfordern.
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich – das Auskunfts- und Löschungsbegehren können Sie selbst beim KSV1870 stellen. Bei strittigen oder komplexen Forderungen kann anwaltliche Unterstützung oder die Schuldnerberatung (z. B. die staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich) sinnvoll sein.
Die einmal jährliche Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Für zusätzliche oder häufigere Auskünfte kann der KSV1870 ein angemessenes Entgelt verlangen. Den aktuellen Ablauf finden Sie auf ksv.at.